BVG Beratungsprotokoll

Adresse Firmensitz
Datum und Uhrzeit des Protokollbeginns

Ausgangslage

Teilnehmer

Traktanden

Aufgrund der Bestimmungen nach Art. 10 MitwG, Art. 11 Abs. 3bis BVG sowie gemäss Bundesgerichtsurteil vom 5. Mai 2020 bestimmen die Arbeitnehmenden über die Aufsetzung, Auflösung sowie die Kündigung eines Anschlussvertrages bei einer Vorsorgeeinrichtung.

Bestätigungen

Unterschriften

Arbeitgebervertreter
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Arbeitnehmervertreter
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Berater
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